Aktuelles Rechtsgutachten klärt über Fallstricke bei langen Vertragslaufzeiten von Strom- und Gasverträgen auf.
Tarifgestaltung: Verträge mit langen Erstvertragslaufzeiten
Vertriebskosten, Provisionen und ggf. Wechslerboni stellen Strom- und Gasanbieter vor die Herausforderung, Neukunden mindestens solange zu halten, bis sie profitabel werden.
Lange Erstvertragslaufzeiten erscheinen in diesem Zusammenhang als attraktives Mittel, den Neukunden vertraglich solange zu binden, bis sich die Akquisitionskosten amortisiert haben. Im Telekommunikationsbereich sind bspw. Zweijahresverträge weit verbreitet und Versicherungsverträge werden in den meisten Fällen mit einer Erstvertragslaufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Im Energiemarkt hingegen haben die meisten Privat- und Gewerbekundentarife eine Erstvertragslaufzeit von einem Jahr oder weniger.
Dies liegt hauptsächlich an den Besonderheiten der Energiebranche im Vergleich zu den oben genannten Beispielen. Normalerweise erwarten Verbraucher im Gegenzug zu langen Vertragslaufzeiten einen günstigeren Preis. Diesen können Energieversorger zwar bieten, wie bspw. der Tarif TreueStrom von enviaM zeigt, dem Argument eines günstigeren Preises fällt aber im Zweifel die Preisstabilität zum Opfer. Wenn die Preise nämlich über den gesamten Vertragszeitraum stabil bleiben sollen, müssen Risikoaufschläge für potenzielle Kostensteigerungen bei Abgaben, Umlagen, Netzentgelten oder auch der Beschaffung eingepreist werden, die einen möglichen Rabatt für eine längere Vertragslaufzeit mehr als auffressen.
Weil aber die Preisstabilität im Normalfall wichtiger ist als die lange Vertragslaufzeit, koppeln viele Anbieter den Preisgarantiezeitraum an die Erstvertragslaufzeit und bieten den Kunden über die angestrebte Mindestdauer des Vertragsverhältnisses Sicherheit.
Meist handelt es sich dabei um Zweijahresverträge mit entsprechender Preisgarantie.
Längere Vertragslaufzeiten sind laut Bundesnetzagentur, die im Privatkundenbereich auf die Paragrafen 309 Nr. 9 BGB und 310 des BGB verweist, auch nicht zulässig.
Einige Anbieter bieten trotzdem Tarife mit einer Erstvertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten an, wie die unten stehenden Beispiele illustrieren.
Privatkunden Strom (Auszug)
Anbieter | Tarif | Erstvertragslaufzeit | Vertriebskanal |
enviaM | TreueStrom | bis zu 36 Monate | Unternehmensseite |
kristal enerji | Ökostrom 36 | bis zu 36 Monate | Unternehmensseite und Direktvertrieb |
primastrom | Best prima | 36 Monate | Direktvertrieb |
SW Goch | miteinander STROM natur sicher18 | bis 31.12.2018 | Unternehmensseite |
SW Staßfurt | StW Bodestrom 2018 | bis 31.12.2018 | Unternehmensseite |
Gewerbekunden Strom (Auszug)
Anbieter | Tarif | Erstvertragslaufzeit | Vertriebskanal |
HAMBURG ENERGIE | STEUERMANN mit WEITBLICK | bis zum 31.12.2017 | Unternehmensseite |
enviaM | ProfiStrom bonus | bis zu 36 Monate | Unternehmensseite |
Gazprom Energy | Blue 08 Online | 36 Monate | Unternehmensseite und Vergleichsportale |
Gazprom Energy | Business Blue 07 | 36 Monate | Direktvertrieb |
TOTAL Energie Gas | Total Entry Eco-Strom | 48 Monate | Unternehmensseite |
Es handelt sich bei den Anbietern nicht nur um besonders einfallsreiche und auf Neukundengewinnung ausgerichtete neue Anbieter, sondern auch um Grundversorger in Größenordnungen von kleinen Stadtwerken bis großen Konzernen. Es werden zudem unterschiedliche Vertriebskanäle genutzt und nicht nur der Direktvertrieb, in dem längere Erstvertragslaufzeiten im Allgemeinen häufiger vorkommen.
Es besteht dennoch rechtliche Unklarheit über die Gestaltung von Tarifen mit einer Erstvertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten. Dies gilt sowohl im Privatkunden- als auch im Gewerbekundenbereich. Um die Rechtslage zu klären, hat der BDEB Bundesverband Deutscher Energiemakler und Energieberater e.V. ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieses gibt eine detailliert begründete Aussage zur rechtmäßigen Anwendbarkeit von Vertragslaufzeiten von mehr als zwei Jahren bei Privat-, Gewerbe- und Industriekunden. Es kann zum Preis von 195 Euro zzgl. Ust. bezogen werden. Mitglieder des BDEB erhalten das Gutachten mit einem Rabatt von 25 Prozent.
Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Tarifgestaltung, bspw. in Bezug auf Neukundengewinnung, Kundenbindung und Vertriebskanaloptimierung, zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!