Das BMWK-Osterpaket bringt neue Chancen für Energieversorger

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 4. März im Rahmen seines „Osterpakets“ zwei Gesetzentwürfe zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Die klima- und energiepolitischen Pläne der Ampel-Koalition nehmen mit diversen Änderungen bzw. Neuerungen im EEG und im Energiewirtschaftsgesetz erstmals konkrete Formen an.

Der Großteil der Neuerungen ist im Gesetzentwurf zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ zu finden. Den Wegfall der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022 regelt ein weiterer Entwurf. Letzterer soll u.a. auch sicherstellen, dass Energieversorger die Entlastung direkt an ihre Kunden weitergeben und eine zeitgleiche Preiserhöhung bspw. aufgrund höherer Beschaffungskosten nicht gestattet ist.

Der erstgenannte, umfassendere Gesetzentwurf enthält zum einen eine EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Zum anderen soll mit dem neuen Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) die Regulierung zu sämtlichen Umlagen im Energiebereich vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Zudem enthält das EnUG wichtige Neuerungen vor allem in Bezug auf die  Umlagenbefreiung von Strom-Eigenverbrauch (siehe unten).

EEG-Novelle 2023

Hier einige der wichtigsten Neuerungen im Rahmen der geplanten EEG-Novelle:

  • Die Stromerzeugung soll im Jahr 2035 "nahezu vollständig" durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Für 2030 gilt das Zwischenziel von 80 Prozent.
  • Die Ausbaupfade werden entsprechend angehoben, ebenso wie die Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarprojekte (Details siehe §§ 4 und 28 im Entwurf).
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien wird deklariert als "im überragenden öffentlichen Interesse", d.h. andere Regelwerke wie Denkmal-, Natur- oder Immissionsschutz sollen Wind- oder Solarprojekte nur noch in Ausnahmefälle verhindern können.
  • Die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen wird um neu ausgewiesene Flächen erweitert, u.a. im Bereich landwirtschaftlich genutzte Moorböden.
  • Bei PV-Dachanlagen wird für Volleinspeisung eine höhere Vergütung bezahlt als für Anlagen, die (teilweise) dem Eigenverbrauch dienen. Gleichzeitig soll der Eigenverbrauch entbürokratisiert und von allen Umlagen befreit werden.
  • Die Degression der Vergütungssätze wird im laufenden Jahr ausgesetzt und soll ab 2023 nur noch halbjährlich erfolgen.
  • Agri-Photovoltaik wird auf allen landwirtschaftlichen Flächen EEG-förderfähig.
  • Bürgerenergieprojekte werden bis 18 MW (Wind) bzw. 6 MW (Freiflächen-PV) von den Ausschreibungen ausgenommen.
  • Der Entwurf enthält eine Verordnungsermächtigung, die die Einführung von Differenzverträgen im Bereich Offshore-Windenergie vorsieht (zunächst für bereits voruntersuchte Flächen).
  • Die Biomasse-Förderung wird stärker auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke fokussiert.

Energie-Umlagen-Gesetz

Der Entwurf zum EnUG ist im oben verlinkten Gesetzentwurf („Sofortmaßnahmen …“) ab Seite 53 zu finden. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • KWK- und Offshorenetzumlage: Als Erhebungsvoraussetzung gilt grundsätzlich die Netzentnahme, während für Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt keine Umlagen anfallen. Wärmepumpen werden grundsätzlich von den Umlagen befreit.
  • Die Stromkennzeichnung wird novelliert und die Ausstellung von Herkunftsnachweisen bei gekoppelter Lieferung vereinfacht.
  • Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) zur Entlastung energieintensiver Unternehmen wird an die Beihilfeleitlinien der EU angepasst. Im Zuge dessen wird die Stromkostenintensität abgeschafft und nur noch Unternehmen aus Wirtschaftszweigen, die in den EU-Beihilfeleitlinien genannt sind, können einen BesAR-Antrag stellen.

Unsere Einschätzung

Mit dem Osterpaket, dem mit einem Sommerpaket weitere Neuerungen folgen sollen, möchte die Bundesregierung den Turbo für die Energiewende zünden. Zwar ist noch nichts final beschlossen, aber die Marschrichtung ist klar: Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll durch mehr Anreize, ambitioniertere Ziele und einen Abbau bürokratischer Hindernisse deutlich beschleunigt werden. Der Krieg in der Ukraine wird die dahingehende Entschlossenheit der Bundesregierung wohl noch einmal verstärken.

Für Stadtwerke und andere Energieversorger ergeben sich dadurch neue Herausforderungen, vor allem aber auch Chancen. Die Nachfrage für Energiedienstleistungen aller Art, u.a. für PV-Anlagen, Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien, Energiemanagementsysteme etc., wird über alle Kundengruppen hinweg stark ansteigen. Wo nicht bereits geschehen, ist jetzt also der richtige Zeitpunkt, eine Strategie zu entwickeln, die diese Trends widerspiegelt.

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