Bidirektionales Laden als Zukunftsgeschäftsfeld von Energieversorgern
Vor kurzem haben die RheinEnergie und The Mobility House (TMH) eine strategische Partnerschaft bekanntgegeben, die besondere Beachtung verdient. Zur Erinnerung: TMH mit Hauptsitz in München bietet Ladelösungen für verschiedenste Kundengruppen an, gilt als Experte für bidirektionales Laden und startete im vergangenen Herbst sein Autostromangebot „eyond“, das auch Drittunternehmen als White Label-Lösung zur Verfügung gestellt wird.
Nachdem TMH vor kurzem davon berichtete, dass Enervie basierend auf eyond ein eigenes Tarifangebot plant, vermeldet der E-Mobility-Spezialist nun also den Einstieg der RheinEnergie mit einer Beteiligung in ungenannter Höhe. Dabei ist seitens des Energieversogers von einem Autostromtarif mit Technologiebausteinen von TMH die Rede, aber hinter der Partnerschaft steckt noch einiges mehr.
Vehicle-to-Grid ist dabei das zentrale Stichwort. Aus vielen E-Auto-Batterien können virtuelle Kraftwerke aufgebaut werden, die zum einen großes Potenzial zur Stabilisierung der Stromnetze haben und zum anderen Zusatzerlöse für die Betreiber sowie für den einzelnen E-Auto-Besitzer generieren können, bspw. durch die Bereitstellung von Primärregelleistung. TMH sammelt bereits seit 2015 in Pilotprojekten Erfahrungen mit bidirektionalem Laden und ist offenbar bereit, entsprechende Lösungen zu vermarkten, sobald die regulatorischen Rahmenbedingungen dies erlauben.
Schon jetzt kann die Flexibilität der großen E-Auto-Batterien und von Solarstromspeichern dahingehend genutzt werden, dass Strom bei niedrigen Börsenpreisen geladen wird, Netze entlastet und Erneuerbaren-Kraftwerke weniger abgeregelt werden. Vehicle-to-Grid steigert diese Marktpotenziale noch einmal beträchtlich. Vor diesem Hintergrund ist der Einstieg der RheinEnergie bei TMH eine Investition, die sich in naher Zukunft bezahlt machen dürfte.
Allgemein gehört Geschäftsmodellen, die die Ausnutzung bzw. Vermarktung von Flex-Potenzialen von Privat- oder Gewerbekunden beinhalten, die Zukunft. Denn zum einen ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber im Interesse der Integration weiterer Solar- und Windstromeinspeisung in die Stromnetze zunehmend bessere Voraussetzungen und Anreize dafür schafft. Zum anderen wird die zunehmende Elektrifizierung dafür sorgen, dass die Nachfrage für solche Geschäftsmodelle schnell ansteigen wird, zumal auch die finanziellen Anreize mehr als ausreichend sein dürften.
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