Aussichten für Mieterstrom im Jahr 2017

Die im Juli 2016 verabschiedete Novelle des EEG hat in der Energiebranche die Hoffnung geschürt, dass Mieterstromprojekte auf PV-Basis zumindest um einen Teil der EEG-Umlage entlastet werden könnten. Die EEG-Novelle 2017 beinhaltet nämlich eine Verordnungsermächtigung, nach der die Bundesregierung das BMWi mit dem Erlass einer entsprechenden Verordnung beauftragen kann. Bislang liegt diese Verordnung nicht vor. Einen ähnlichen Fall hat es bereits gegeben, als dass EEG 2014 eine Verordnungsermächtigung zur Realisierung eines Grünstromvermarktungsmodells enthielt, von der die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht hat. Etwa vor diesem Hintergrund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Mieterstrom- Verordnungsermächtigung sogar als bloße „Beruhigungspille“ bezeichnet.

Am 15.12.2016 hat der Bundestag das „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ verabschiedet. Dieses Gesetz sollte in erster Linie handwerkliche Fehler im EEG und KWKG nachbessern. Überraschenderweise beinhaltet es auch substantielle Verbesserungen. Es wurde u.a. die entscheidende Präzisierung in die Mieterstrom-Verordnungsermächtigung eingeführt, dass bei Mieterstrommodellen „die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage nach § 60 oder § 61 auf bis zu 40 Prozent abgesenkt wird“. Damit besteht erstmalig gesetzliche Klarheit, dass Mieterstromprojekte auf PV-Basis der gleichen anteiligen Belastung wie die PV-Selbstversorgung unterliegen. Zwar muss die Entlastung noch als Verordnung vom BMWi erlassen werden, aber der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) versteht die Verbesserung der Verordnungsermächtigung als eine Einigung der Bundesregierung auf den Umgang mit Mieterstrom und rechnet mit dem Erlass der Versordnung im ersten Quartal 2017, da diese bereits im BMWi erarbeitet werde.

Somit dürfte Anfang des Jahres 2017 im Mieterstrommodell 40 Prozent der EEG-Umlage, also 2,752 Cent, pro kWh selbsterzeugten Strom zu entrichten sein, wenn die Leistung der installierten PV-Anlagen die Bagatellgrenze von 10 kWp überschreitet. Dies wird einen finanziellen Vorteil von 4,128 Cent/kWh gegenüber der vollen EEG-Umlage schaffen und damit die wirtschaftlichen Aussichten von Mieterstromprojekten deutlich erhöhen.

Aufgrund einer Präzisierung seitens des bne wurde am 22.12.2016 die Behandlung von Mieterstrom im „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ angepasst.

Förderprogramme und Partnerschaften begünstigen Mieterstrom

Drei Bundesländer haben darüber hinaus in den letzten Monaten Programme zur Förderung von Mieterstromprojekten aufgelegt. NRW und Hessen bezuschussen die Umrüstung des Zählerkonzeptes und datenbankbasierte Abrechnungssysteme mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn der Mieterstrom mindestens 1,5 Cent/kWh (NRW) bzw. 1 Cent/kWh (Hessen) günstiger als der günstigste lokale Sondervertrag des Grundversorgers angeboten wird. Thüringen hingegen fördert die Anschaffung von PV-Anlagen zur Direktversorgung mit bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten. Investitionen in Zähler- und Abrechnungstechnik sowie Beratungsdienstleistungen zur Realisierung von Mieterstromprojekten werden mit bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten bezuschusst. Ziel dieser Programme ist es u.a., die Entwicklung der für Mieterstromprojekte notwendigen und komplexen Mess- und Abrechnungssysteme voranzutreiben sowie Mietern die Teilnahme an der Energiewende zu ermöglichen.

Unterstützung bei der Mess- und Abrechnungstechnik bieten auch bereits andere Marktteilnehmer an. So hat Trianel Anfang Dezember 2016 eine Lösung vorgestellt, die auf Basis der Trianel Smart Metering Plattform die Stromerzeugung und den Restbezug aus dem Netz den jeweiligen Mietparteien zuordnen kann. Die technische Lösung ergänzt Trianel auch um Unterstützung in rechtlichen und steuerlichen Fragen.

Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften bieten größte Potentiale

Während sich die Rahmenbedingungen in den letzten Tagen und Wochen erheblich verbessert haben, ist Mieterstrom weiterhin kein einfaches Geschäftsfeld. Insbesondere die Eigentümerstruktur der meisten Objekte – private Eigentümer, die einstimmig einem entsprechenden Projekt zustimmen müssen – erschwert die Umsetzung. Die größten Potentiale bieten daher insbesondere Wohnungsbaugesellschaften, die in der Regel über größere Objekte und eine einheitliche Eigentümerstruktur verfügen, und Bauträger, die die Kosteneffizienz von Mieterstrom zur Steigerung der Attraktivität ihrer Objekte nutzen können. Solche Gesellschaften sind aus wirtschaftlicher Sicht an geringeren Betriebskosten durch Mieterstromprojekte interessiert. Darüber hinaus lässt sich in machen Modellen, insbesondere wenn eine KWK-Anlage zum Einsatz kommt, eine neue Heizung ohne eigenes Kapital realisieren, die der Mieterstrom-Anbieter vorfinanziert und über die abgegebenen Strom- und Wärmemengen amortisiert.

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