Energy Blog

Im Energy Blog kommentieren und bewerten wir regelmäßig wichtige Entwicklungen im Energiemarkt. Alle neuen Beiträge können Sie bequem über unseren Newsletter "Energy Update" abonnieren.

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Mit dem B2B-Wettbewerbsreport haben wir Ende 2020 unser Multi-Client-Angebot zur strategischen Markt- und Wettbewerbsbeobachtung um den gesamten B2B-Markt erweitert. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanz auf das kostenlose Probeexemplar freuen wir uns, dass wir Ihnen den Report ab heute monatlich zur Verfügung stellen können.

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Seit fast 2 Jahren wird nun am Gesetz für faire Verbraucherverträge (früher: Gesetz gegen Kostenfallen im Internet) gefeilt. Die Abstimmung zwischen den Ministerien in der GroKo war langwierig und hat auch inhaltlich viele Veränderungen hervorgebracht. Mit dem im Dezember 2020 vorgelegten Gesetzentwurf, der nun noch durch Bundestag und Bundesrat muss, liegt zwar noch nicht die endgültige Version vor. Sehr viele Veränderungen wird es aber wahrscheinlich nicht mehr geben. Das Gesetzespaket enthält Anpassungen beim EnWG, beim BGB und beim UWG und wird die Möglichkeiten von Energieversorgern bei der Gestaltung von Verträgen mit Haushaltskunden deutlich einschränken.

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Der lokale Einzelhandel leidet besonders unter der Corona-Krise, während Online-Händler, allen voran Amazon, das Geschäft ihres Lebens zu machen scheinen. Auch wenn die Läden wieder öffnen, wird das frühere Umsatzniveau vermutlich nicht zurückkehren, da die Kunden sich an die bequeme Online-Bestellung gewöhnt haben und den Händler vor Ort seltener aufsuchen. Geeignete Dienstleistungsplattformen wie Amazon Marketplace gab es auf lokaler Ebene bisher nicht. Dies ändert sich aber gerade, zum Teil unter aktiver Beteiligung von Stadtwerken und Kommunen, wie die Plattform Portazon der Stadtwerke Trier oder die Nahwerte-Seite der SWD Dormagen zeigen.

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Noch bis zum 19. November haben die Energieversorger Zeit, ihre Kunden über Preisanpassungen zum Jahreswechsel zu informieren. Bei Gasverträgen stehen sie dieses Jahr vor der Herausforderung, die ab 2021 zu entrichtende CO2-Abgabe zu integrieren. Bereits im Juli hatten wir uns in einem Blogbeitrag mit grundsätzlichen Fragen zum Umgang mit der CO2-Abgabe befasst. Im Schwerpunktthema der Oktober-Ausgabe von Energiemarkt Aktuell analysieren wir nun die Handlungsoptionen und geben einen Ausblick auf die Potenziale, die in den nächsten Jahren durch die kontinuierlich steigende Abgabe entstehen.

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Der Energiemarkt wandelt sich rasant und bringt neue Produkte und Dienstleistungen, aber auch neue Wettbewerber, z.B. aus der Automobilbranche, hervor. Treiber der Entwicklung sind unter anderem Trends wie Digitalisierung oder Sektorenkopplung und gesellschaftliche Aspekte wie der Kampf gegen den Klimawandel, den immer mehr Menschen unterstützen. Diese Phänomene führen sowohl zu komplexeren Markt- und Wettbewerbsstrukturen als auch zu veränderten Kundenerwartungen.

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Die Konsolidierungstendenzen im Energiemarkt haben sich in den letzten zwei Jahren vor allem durch verschiedene kleinere Übernahmen und Insolvenzen von Versorgern gezeigt. Es gab jedoch auch eine Reihe von direkten und indirekten Markteintritten, die durchaus bemerkenswert sind. Der Einstieg von Volkswagen in den Stromvertrieb, die Übernahme von 4hundred durch den britischen Versorger Octopus Energy oder die Übernahme von LichtBlick durch Eneco (und letztlich die Übernahme von Eneco durch Mitsubishi) markieren sicherlich die prominentesten Beispiele.

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Im ersten Halbjahr 2020 haben sich 24 % der Stromwechsler, die einen Öko-Tarif abgeschlossen haben, für ein Angebot ohne jeglichen Bonus entschieden. Unter den Wechslern, die keinen Ökotarif gewählt haben, lag der Anteil lediglich bei 10 %. Dass Nicht-Öko-Kunden häufiger Tarife mit Bonus abschließen zeigt sich auch bei den Anteilen der verschiedenen Boniarten.

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Spätestens bis zum 19.11.2020 müssen Energieversorger ihre Kunden über Preisanpassungen zum Jahresanfang 2021 informiert haben. Bis dahin sind noch ca. 16 Wochen, also rund 100 Tage Zeit. Der ein oder andere hat sich vielleicht schon jetzt überlegt, wie er mit dem BEHG und der damit verbundenen CO2-Abgabe umgeht. Alle anderen sollten spätestens jetzt damit beginnen und sich evtl. auch ein paar Optionen offenhalten. Denn der Erfolg oder Misserfolg der eigenen Maßnahmen wird auch stark davon abhängen, was die Wettbewerber machen.

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Regionalität gilt für viele Stadtwerke immer noch als Alleinstellungsmerkmal, das die Kunden über die ein oder andere Unzulänglichkeit in anderen Bereichen hinwegsehen lässt. Aktuell bieten die neuen Regionalstromprodukte die Chance, neben den bisherigen Dimensionen „regionale Wertschöpfung“ und „regionale Präsenz“ (Kundencenter, Sponsoring, Daseinsfürsorge etc.) auch noch das Produkt selbst mit der Region zu verknüpfen. Die Kunden scheinen dies zumindest zu würdigen und wollen sogar für Strom aus der Region mehr zahlen als für den herkömmlichen Strommix.